Meine AGB´s:

1) Geltungsbereich

Die nachfolgend aufgeführten Bedingungen gelten für alle Beratungen, Schulungen, Angebote, Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen, sofern sie nicht mit unserer ausdrücklichen Zustimmung abgeändert wurden. Sie gelten spätestens mit Beginn einer Leistung, Teilleistung oder Entgegennahme einer Teillieferung als ereinbart. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners / Käufers werden nicht verpflichtend, wenn wir ihnen nicht ausdrücklich zustimmen.

2) Angebote, Vertragsabschluß

Angebote sind freibleibend; sämtliche Vereinbarungen werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung verbindlich. Die Rechnungserteilung ersetzt die schriftliche Bestätigung. Die zum Angebot gehörenden Unterlagen, wie Abbildungen, Zeichnungen etc. sind, soweit nicht anders vereinbart, nur annähernd maßgebend. Eine Abweichung der Lieferung, Leistung vom Angebot gilt als Erfüllung, wenn die Abweichung geringfügig und dadurch für den Käufer zumutbar ist. Insbesondere Abweichungen im Rahmen des technischen Fortschritts gelten als genehmigt. Bei vorzeitigem Vertragsabbruch der abgeschlossenen Wartungsverträge ohne Verschulden unsererseits, berechnen wir eine Vertragsstrafe in Höhe von 50% der monatlichen Gebühren für die Restlaufzeit des Vertrages. Eine Herabstufung des Wartungsvertrages in einen Servicevertrag mit einer erneuten Laufzeit von zwei Jahren ist in Ausnahmefällen jedoch möglich, bedarf aber unserer ausdrücklichen Zustimmung.

3) Lieferzeiten

Termine und Fristen sind grundsätzlich unverbindlich. Teilleistungen/-lieferungen sind in zumutbarem Umfang zulässig. Die Lieferfrist verlängert sich auch innerhalb eines Verzuges angemessen bei Eintritt höherer Gewalt und allen unvorhergesehenen, nach Vertragsabschluß eintretenden Hindernissen, die wir nicht zu vertreten haben, soweit solche Hindernisse von nicht unerheblichem Einfluß sind. Dies gilt auch dann, wenn die Umstände bei unseren Lieferanten auftreten. Beginn und Ende der Hindernisse teilen wir baldmöglichst mit. Der Vertragspartner kann in solchen Fällen von uns die Erklärung verlangen, ob wir zurücktreten oder innerhalb einer angemessenen Frist liefern wollen. Erklären wir uns nicht unverzüglich, kann der Vertragspartner zurücktreten. Wird durch die oben aufgeführten Umstände unsere Lieferung oder Leistung unmöglich, werden beide Vertragspartner von ihrer Leistungspflicht befreit. Im übrigen ist der Käufer berechtigt, nach Ablauf einer angemessenen Frist uns eine weitere Nachfrist mit Ablehnungsandrohung zu setzen und dann den Rücktritt vom Vertrag zu erklären. Als angemessen gilt eine Nachfrist von mindestens 4 Wochen.

4) Preise und Zahlung

Preise für übliche Hard- und Software verstehen sich ab Lager, zuzüglich der am Tag der Lieferung bzw. Leistung gültigen Mehrwertsteuer, einschließlich handelsüblicher Verpackung, jedoch ohne Installation, Schulung oder sonstige Nebenleistungen. Zahlungen haben sofort bei Lieferung, falls in der Rechnung nicht anders vereinbart, ohne Abzüge zu erfolgen. Bei einem Auftragswert über 2000,- EUR Brutto wird eine Anzahlung von 50% des Auftragswertes erhoben. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können. Andere Zahlungsweisen bedürfen unserer Zustimmung. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% jährlich über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, bei Nachweis eines höheren Schadens die von uns an unsere Bank zu entrichtenden Sollzinsen zu berechnen. Alle Preisangaben sind Nettopreise zuzügl. 19% gesetzl. Mehrwertsteuer. Für Schulungen, Installationen, Softwareprogrammierung und sonstige Leistungen gelten die Preise meiner "Preisliste". Preise sind freibleibend, Änderungen vorbehalten.

5) Eigentumsvorbehalt

Waren (einschließlich selbstprogrammierter Software) bleiben bis zur Erfüllung unserer sämtlichen Forderungen, auch aus früheren Lieferungen und Leistungen, unser Eigentum. Der Käufer verwahrt unser Eigentum bzw. Miteigentum unentgeltlich. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Käufer uns unter Übersendung des Pfändungsprotokolls, sowie einer eidesschriftlichen Versicherung über Identität des gepfändeten Gegenstandes, zu benachrichtigen. Sie erhalten mit dem Erwerb des Produktes Eigentum an dem Datenträger mit dem darin verkörperten Programm. Die Software sowie etwaige Beschreibungen, Dokumentationen sowie sonstiges Begleitmaterial sind urheberrechtlich geschützt. Ihr Eigentumsrecht wird dadurch eingeschränkt. Mit dem Erwerb der Software wird Ihnen das einfache persönliche Recht, die beiliegende Kopie der Software auf einem einzelnen Computer (d.h. mit nur einer einzigen Zentraleinheit [CPU]) zu benutzen. Die Vervielfältigung ist nur zum Erstellen einer Sicherheitskopie gestattet.

6) Gewährleistung

Ist der Liefergegenstand mangelhaft oder wird er innerhalb der Gewährleistungsfrist durch Fabrikations- oder Materialmängel schadhaft, liefern wir nach unserer Wahl unter Ausschluß sonstiger Gewährleistungsansprüche Ersatz, oder bessern nach. Gewährleistung wird nur geschuldet, wenn der Liefergegenstand inkl. beigefügter Fotokopie der Originalrechnung angeliefert wird. Bei unberechtigter Mängelrüge schuldet der Käufer eine Testpauschale von 30,- EUR. Dreimalige Nachbesserung ohne Ersatzlieferung ist zulässig. Danach kann der Käufer den Kaufpreis mindern oder zurücktreten. Ersatzweise gelieferte Gegenstände unterliegen derselben Gewährleistung. Ersetzte Teile werden unser Eigentum. Die Gewährleistung beträgt 6 Monate nach Rechnungsstellung. Die zur Geltendmachung der Gewährleistung erforderlichen Aufwendungen (insbesondere Anlieferung und Abholung) trägt der Käufer. Die Abtretung von Gewährleistungsansprüchen an Dritte wird ausgeschlossen. Die Untersuchungs- und Rügepflichten gem. § 377, 378 HGB bleiben unberührt.

7) Softwaregewährleistung

PC-NOTRUF gewährleistet, daß zum Zeitpunkt der Übergabe der Datenträger, auf denen die Software aufgezeichnet ist, unter normalen Betriebsbedingungen in der Materialausführung fehlerfrei ist. Die Anzeigefrist für offensichtliche Mängel beträgt 14 Tage nach Rechnungsstellung. Software ist generell vom Umtausch ausgeschlossen, insbesondere wird keine Haftung für zugesicherte Eigenschaften der Softwareentwickler übernommen. Es gelten im übrigen die Lizenzbestimmungen der einzelnen Hersteller. Schadensersatzansprüche sowie Ersatzansprüche für Mangel-, Folge- und Begleitschäden können nur bei zugesicherten Eigenschaften gewährt werden, die einer besonderen schriftlichen Vereinbarung bedürfen.

8) Haftung und Lieferumfang

Schadensersatzansprüche jeder Art, insbesondere für Mängel- bzw. Folgeschäden, werden ausgeschlossen, außer in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder des Fehlens schriftlich zugesicherter Eigenschaften. Entsprechendes gilt für den Verlust von Daten. Der Vetragspartner / Kunde versichert, daß er seiner Pflicht zur regelmäßigen Datensicherung nachgekommen ist und bei Datenverlust keinen Anspruch auf Schadensersatz, gegenüber PC-NOTRUF hat. Der Lieferumfang wird durch unseren Lieferschein bzw. unsere Rechnung nachgewiesen.

9) Schlußbestimmungen

Die Rechtsunwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Verbindlichkeit des Vertrages im übrigen nicht. Mit Bekanntgabe dieser Geschäftsbedingungen verlieren alle bisherigen Bedingungen ihre Gültigkeit.